Mitgliederversammlung

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Mitgliederversammlung am 15. Februar 2016, 19 Uhr

 

Wir laden Sie herzlich zu unserer nächsten Mitgliederversammlung ein.

Diese findet am

Montag, 15. Februar 2016 um 19 Uhr in den Räumlichkeiten unseres Mitglieds

Gasthof Tepferdt GmbH in Haldern, Klosterstraße 33, statt.

Tagesordnung:

1. Begrüßung und Bericht zum Geschäftsjahr 2015 durch den Vorsitzenden Frank Stefan Alì
2. Regularien
• Bericht des Schatzmeisters
• Bericht der Kassenprüfer
• Entlastung des Vorstandes
• Ämterübergabe an Thomas Schäfer als neuen 1. Vorsitzenden
• Neuwahlen: stellv. Vorsitzende(r), Schriftführer(in), Schatzmeister(in)
• Antrag auf Satzungsänderung: Änderung des § 9 (Bestellung und Wahl des Vorstandes),

Änderungsvorschlag:
§ 9 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus 1. dem ersten Vorsitzenden, 2. dem zweiten Vorsitzenden als dessen Stellvertreter, 3. dem Schriftführer,

4. dem Schatzmeister, 5. dem Pastvorsitzenden, 6. einer beliebigen Anzahl von Beisitzern (Beirat),

die bei Bedarf von der Mitgliederversammlung gewählt werden.
Im Gesamtvorstand sollten alle Bereiche der Wirtschaft vertreten sein.

Ein Beisitzer soll der jeweilige gesetzliche Vertreter der Stadt Rees nach der Gemeindeverordnung Nordrhein-Westfalens sein.

Die Beisitzer werden für zwei Jahre gewählt.
Zunächst werden die unter den Ziffer 1. bis 5. aufgeführten Vorstandsmitglieder

für 1 Jahr in das betreffende Amt gewählt.
Nach Ablauf der einjährigen Amtszeit wird der erste Vorsitzende automatisch Pastvorsitzender.

Die Amtszeit des zweiten Vorsitzenden beträgt ebenfalls ein Jahr. Nach Ablauf dieser Amtszeit wird er automatisch - ohne Neuwahl -

erster Vorsitzender. Nach Ablauf der Amtszeit als erster Vorsitzender wird er Pastvorsitzender.
Der zweite Vorsitzende, der Schriftführer und der Schatzmeister werden jährlich neu gewählt.
Der Pastvorsitzende scheidet jeweils nach einem Jahr aus diesem Amt aus.

Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so hat der Vorstand das Recht, an seine Stelle ein anderes wählbares Mitglied zu berufen.

Außer durch Tod und Ablauf der Wahlperiode erlischt das Amt eines Vorstandsmitgliedes mit dem Ausschluss aus dem Verein,

durch Amtsenthebung und Rücktritt. Die Mitgliederversammlung kann jederzeit den gesamten Vorstand

oder einzelne seiner Mitglieder ihres Amtes entheben. Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich

ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist an ein anderes Vorstandsmitglied,

im Falle des Rücktritts des gesamten Vorstandes an die Mitgliederversammlung zu richten.

Der Rücktritt wird erst mit der Wahl (bzw. Berufung) eines Nachfolgers wirksam.

4. Bericht des Bürgermeisters


5. Berichte aus den Arbeitskreisen
• EnergieGebäudeSanierung
• Fortbildung
• Stadtentwicklung

6. Ausblick auf das Jahr 2016


7. Verschiedenes

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.

Ihr
Vorstand des Wirtschaftsforum Rees e.V.

Frank Stefan Alì
Vorsitzender

 

 

 

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